Im Tiroler Bildungsforum orientieren wir uns in allen Arbeitsbereichen (Erwachsenenschulen, Chronik- und Archivwesen, Repair Cafés, Natur im Garten, etc.) bezüglich der Hygienemaßnahmen um COVID-19 an den Vorgaben des Ministeriums für den Bildungsbereich. Um trotz COVID-19 ein gutes Bildungssemester zu ermöglichen, bitten wir alle TeilnehmerInnen die angeführten Punkte zur Kenntnis zu nehmen und Vorgaben einzuhalten.
- Achten Sie auf die derzeitig gültigen Abstandsregeln.
- Tragen Sie beim Betreten und im Innenbereich außerhalb des Kursraums einen Mund-Nasenschutz.
- Waschen oder desinfizieren Sie sich nach dem Ankommen die Hände. (Möglichkeit zur Handhygiene ist vor Ort gegeben.)
- Pflegen Sie eine entsprechende Atemhygiene.
- Bei Krankheitssymptomen innerhalb der letzten 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist eine Teilnahme untersagt.
- Tritt im Rahmen einer Veranstaltung ein Verdacht einer Covid-19-Erkrankung auf, kontaktieren wir die Gesundheitsbehörde und folgen deren Anweisung. Dabei kann es zur Weitergabe Ihrer Daten kommen.
- Bitte beachten Sie auch die vor Ort angebrachten Verhaltenshinweise.
Ergänzung 22. Oktober 2020
Für Bildungseinrichtungen der Erwachsenenbildung gelten für alle Veranstaltungen, bei denen Kontaktdaten der TeilnehmerInnen vorhandenen sind folgende Vorgaben:
Kurse, Vorträge & Veranstaltungen im Innenraum bei denen man sitzt:
- Mindestabstand von 1 Meter.
- Bis zum Einnehmen des Sitzplatzes muss ein MNS getragen werden.
- Sitzplätze werden den Teilnehmenden fix zugewiesen
- Dokumentation der Sitzordnung (wer sitzt neben wem)
- Ab 7 TeilnehmerInnen:
- Meldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde – ist durch eine Sammelmeldung aller Veranstaltungen im Semester möglich (siehe Vorlage TBF)
- Präventionskonzept auch an Behörde schicken (einmalig pro Veranstaltungsort – siehe Vorlage TBF)
- Ab 50 TeilnehmerInnen ist ein Covid Beauftragter notwendig
- Max. TeilnehmerInnenzahl: 1.000
Kurse, Vorträge & Veranstaltungen im Innenraum bei denen man steht:
- Mindestabstand von einem Meter
- MNS ist durchgängig zu tragen
- Max. TeilnehmerInnenzahl: 6
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen, Bewegungskurse im Freien:
- Mindestabstand von einem Meter
- Ab 13 TeilnehmerInnen ist ein Präventionskonzept notwendig und eine Meldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
- Ab 100 TeilnehmerInnen ist ein Covid-Beauftragter notwendig
- Max. TeilnehmerInnenzahl: 1.500
Bewegungskurse im Innenraum bei denen ein Mannschaftssport (Volleyball etc.) ausgeübt wird:
- Bis zum Ankommen im Übungsraum muss ein MNS getragen werden (nicht beim Sport selbst)
- Max. TeilnehmerInnenzahl: die zulässige TeilnehmerInnenzahl ist nicht auf sechs Personen, sondern auf die durch die Sportart erforderliche Spielerzahl beschränkt
Bewegungskurse im Innenraum die kein Mannschaftsport sind:
- Bis zum Ankommen im Übungsraum muss ein MNS getragen werden (nicht bei den Bewegungsübungen selbst).
- Max. TeilnehmerInnenzahl: 6 Personen pro Trainingsgruppe, d.h. bei mehr als 6 Personen können bei entsprechender Raumgröße 2 oder mehr Trainingsgruppen gebildet werden, die sich nicht durchmischen, die Abstandsregeln einhalten und getrennte Garderoben nützen und im Idealfall bereits mit Sportkleidung kommen
Stand 23.10.2020